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Förderung · Stand September 2026

Flachdach sanieren: Bis zu 20 % zahlt der Staat.

Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss – wir zeigen Ihnen vorab, welcher Weg sich für Ihr Dach lohnt, stimmen den Aufbau förderfähig ab und liefern alle Nachweise.

20 %
Steuerbonus – bis 40.000 €
10.500 €
BAFA-Zuschuss mit Sanierungsfahrplan
Inklusive
Förder-Service mit allen Nachweisen
Förder-Check

Was bekomme ich zurück?

Stellen Sie Ihre Dachfläche ein – der Rechner zeigt Investitionsrahmen, beide Förderwege und Ihren Eigenanteil. Die genaue Zahl steht nach der kostenlosen Vor-Ort-Analyse in Ihrem Festpreis-Angebot.

Beide Förderwege nebeneinander – der bessere ist markiert
Mit Ihrer Fläche direkt ins Angebot übernehmen
Ehrliche Spanne statt Lockpreis
Ihre Dachfläche
130 m²
60 m²typischer Bungalow: 100–⁠140 m²250 m²
Investition Komplettsanierung
39.000 € – 65.000 €
300–⁠500 €/m² inkl. Rückbau, Entsorgung, Dämmung, Abdichtung und Spenglerarbeiten
Für Sie meist besser
Steuerbonus § 35c
bis 13.000 €
20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre
BAFA-Zuschuss
bis 4.500 €
15 %, Antrag vor Auftrag
Ihr Eigenanteil nach Förderung
ab 31.000 €
bei 39.000 € Investition
Förderfähiges Festpreis-Angebot anfordern

Unverbindliche Beispielrechnung, Stand September 2026. Steuerbonus setzt selbst genutztes Wohneigentum (älter als 10 Jahre) und ausreichende Einkommensteuer voraus; BAFA-Zuschuss nur mit Energieeffizienz-Experte und Antrag vor Auftragsvergabe. Beide Wege sind nicht kombinierbar. Keine Steuerberatung.

Zwei Wege im Vergleich

Steuerbonus oder Zuschuss?

Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Für selbst bewohnte Häuser bringt der Steuerbonus meist mehr – der Zuschuss lohnt sich bei Vermietung, geringer Steuerlast oder wenn Sie das Geld auf einmal statt über drei Jahre möchten.

 
Steuerbonus § 35c EStG
BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)
Höhe
Steuerbonus:20 % der Kosten, höchstens 40.000 €
BAFA:15 % – mit Sanierungsfahrplan 5 % Bonus auf den Teil über 30.000 €
Kostengrenze
Steuerbonus:200.000 € je Objekt
BAFA:30.000 € je Wohnung, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €
Auszahlung
Steuerbonus:Über die Steuererklärung: 7 % / 7 % / 6 % in drei Jahren
BAFA:Direkt aufs Konto nach Abschluss und Nachweis
Antrag
Steuerbonus:Keiner vorab – Sie brauchen unsere Bescheinigung
BAFA:Vor der Beauftragung, mit Energieeffizienz-Experte
Für wen
Steuerbonus:Selbst bewohntes Haus, älter als 10 Jahre
BAFA:Auch vermietete Wohngebäude
Technik
Steuerbonus:Flachdach mit U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
BAFA:Flachdach mit U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
Worauf es ankommt

Die 3 teuersten Förder-Fehler.

Jedes Jahr verschenken Eigentümer Tausende Euro – nicht weil sie keinen Anspruch hätten, sondern wegen eines Formfehlers. Diese drei passieren am häufigsten.

1

Zu früh beauftragt

Beim BAFA-Zuschuss muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie verbindlich beauftragen – sonst ist die Förderung verloren. Wir timen Antrag und Auftrag so, dass kein Anspruch verloren geht.

2

Ein paar Zentimeter zu wenig Dämmung

Beide Förderwege verlangen einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K). Wird er knapp verfehlt, gibt es gar nichts. Wir planen den Aufbau so, dass er sicher erreicht wird.

3

Bar bezahlt oder Bescheinigung vergessen

Für den Steuerbonus brauchen Sie eine Rechnung, die Zahlung per Überweisung und die Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster. Die stellen wir Ihnen automatisch aus.

Förder-Service inklusive

Sie müssen kein Förder-Experte sein. Wir bringen einen mit.

1

Förder-Check vorab

Im Angebot rechnen wir Steuerbonus und BAFA-Zuschuss für Ihr Dach durch – Sie sehen schwarz auf weiß, welcher Weg mehr bringt.

2

Energieberater & Antrag

Für den Zuschuss steht ein Energieberater aus unserem Netzwerk bereit. Den Aufbau stimmen wir förderfähig ab, den Auftrag timen wir nach dem Antrag.

3

Nachweise inklusive

Fachunternehmer-Bescheinigung, Fotoprotokoll jeder Schicht, Rechnung mit allen Angaben – kommt alles von uns. Sie reichen nur noch ein.

Förderfähiges Angebot anfordernKostenlos & unverbindlich
Häufige Fragen

Förderung – kurz erklärt.

Für dieselbe Maßnahme nicht – Sie wählen einen der beiden Wege. Welcher mehr bringt, hängt von Kosten, Nutzung und Ihrer Steuerlast ab. Bei selbst bewohnten Häusern und größeren Dachflächen ist der Steuerbonus oft der stärkere Weg. Wir rechnen Ihnen beide Varianten im Angebot vor.

Nein. Gefördert wird die energetische Sanierung – also die Dämmung auf den geforderten U-Wert. Wird das Dach ohnehin geöffnet, ist die Dämmung aber besonders wirtschaftlich: Sie senken dauerhaft die Heizkosten, und ein großer Teil der Kosten wird förderfähig.

Ein Gesamtkonzept für Ihr Haus, erstellt von einem Energieberater. Mit iSFP steigt beim BAFA-Zuschuss die Kostengrenze von 30.000 auf 60.000 € je Wohnung, und für den Teil über 30.000 € gibt es 5 % zusätzlich. Die Energieberatung selbst wird ebenfalls staatlich bezuschusst.

Bei einer energetischen Dachsanierung zählen in der Regel nicht nur die Dämmung, sondern auch notwendige Begleitarbeiten wie Rückbau, Entsorgung und die neue Abdichtung. Was bei Ihrem Dach genau dazugehört, weisen wir in Angebot und Bescheinigung sauber aus.

Beim Steuerbonus mit Ihrer Steuererklärung – verteilt auf das Jahr des Abschlusses und die zwei folgenden Jahre. Beim BAFA-Zuschuss nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Nachweise direkt auf Ihr Konto.

Ja, regelmäßig – zuletzt zum 21. Juli 2026 beim Sanierungsfahrplan-Bonus. Ab 2027 ist zusätzlich ein Bonus für besonders sanierungsbedürftige Gebäude geplant. Wir halten uns auf dem Laufenden und rechnen immer mit dem aktuellen Stand. Verbindlich sind die Richtlinien von BAFA und Finanzverwaltung.

Ihre Frage ist nicht dabei?Direkt mit dem Meister sprechen

Stand September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien des BAFA und die Vorgaben der Finanzverwaltung (§ 35c EStG).

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