
Flachdach sanieren: Bis zu 20 % zahlt der Staat.
Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss – wir zeigen Ihnen vorab, welcher Weg sich für Ihr Dach lohnt, stimmen den Aufbau förderfähig ab und liefern alle Nachweise.
Was bekomme ich zurück?
Stellen Sie Ihre Dachfläche ein – der Rechner zeigt Investitionsrahmen, beide Förderwege und Ihren Eigenanteil. Die genaue Zahl steht nach der kostenlosen Vor-Ort-Analyse in Ihrem Festpreis-Angebot.
Unverbindliche Beispielrechnung, Stand September 2026. Steuerbonus setzt selbst genutztes Wohneigentum (älter als 10 Jahre) und ausreichende Einkommensteuer voraus; BAFA-Zuschuss nur mit Energieeffizienz-Experte und Antrag vor Auftragsvergabe. Beide Wege sind nicht kombinierbar. Keine Steuerberatung.
Steuerbonus oder Zuschuss?
Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Für selbst bewohnte Häuser bringt der Steuerbonus meist mehr – der Zuschuss lohnt sich bei Vermietung, geringer Steuerlast oder wenn Sie das Geld auf einmal statt über drei Jahre möchten.
Die 3 teuersten Förder-Fehler.
Jedes Jahr verschenken Eigentümer Tausende Euro – nicht weil sie keinen Anspruch hätten, sondern wegen eines Formfehlers. Diese drei passieren am häufigsten.
Zu früh beauftragt
Beim BAFA-Zuschuss muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie verbindlich beauftragen – sonst ist die Förderung verloren. Wir timen Antrag und Auftrag so, dass kein Anspruch verloren geht.
Ein paar Zentimeter zu wenig Dämmung
Beide Förderwege verlangen einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K). Wird er knapp verfehlt, gibt es gar nichts. Wir planen den Aufbau so, dass er sicher erreicht wird.
Bar bezahlt oder Bescheinigung vergessen
Für den Steuerbonus brauchen Sie eine Rechnung, die Zahlung per Überweisung und die Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster. Die stellen wir Ihnen automatisch aus.
Sie müssen kein Förder-Experte sein. Wir bringen einen mit.
Förder-Check vorab
Im Angebot rechnen wir Steuerbonus und BAFA-Zuschuss für Ihr Dach durch – Sie sehen schwarz auf weiß, welcher Weg mehr bringt.
Energieberater & Antrag
Für den Zuschuss steht ein Energieberater aus unserem Netzwerk bereit. Den Aufbau stimmen wir förderfähig ab, den Auftrag timen wir nach dem Antrag.
Nachweise inklusive
Fachunternehmer-Bescheinigung, Fotoprotokoll jeder Schicht, Rechnung mit allen Angaben – kommt alles von uns. Sie reichen nur noch ein.
Förderung – kurz erklärt.
Für dieselbe Maßnahme nicht – Sie wählen einen der beiden Wege. Welcher mehr bringt, hängt von Kosten, Nutzung und Ihrer Steuerlast ab. Bei selbst bewohnten Häusern und größeren Dachflächen ist der Steuerbonus oft der stärkere Weg. Wir rechnen Ihnen beide Varianten im Angebot vor.
Nein. Gefördert wird die energetische Sanierung – also die Dämmung auf den geforderten U-Wert. Wird das Dach ohnehin geöffnet, ist die Dämmung aber besonders wirtschaftlich: Sie senken dauerhaft die Heizkosten, und ein großer Teil der Kosten wird förderfähig.
Ein Gesamtkonzept für Ihr Haus, erstellt von einem Energieberater. Mit iSFP steigt beim BAFA-Zuschuss die Kostengrenze von 30.000 auf 60.000 € je Wohnung, und für den Teil über 30.000 € gibt es 5 % zusätzlich. Die Energieberatung selbst wird ebenfalls staatlich bezuschusst.
Bei einer energetischen Dachsanierung zählen in der Regel nicht nur die Dämmung, sondern auch notwendige Begleitarbeiten wie Rückbau, Entsorgung und die neue Abdichtung. Was bei Ihrem Dach genau dazugehört, weisen wir in Angebot und Bescheinigung sauber aus.
Beim Steuerbonus mit Ihrer Steuererklärung – verteilt auf das Jahr des Abschlusses und die zwei folgenden Jahre. Beim BAFA-Zuschuss nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Nachweise direkt auf Ihr Konto.
Ja, regelmäßig – zuletzt zum 21. Juli 2026 beim Sanierungsfahrplan-Bonus. Ab 2027 ist zusätzlich ein Bonus für besonders sanierungsbedürftige Gebäude geplant. Wir halten uns auf dem Laufenden und rechnen immer mit dem aktuellen Stand. Verbindlich sind die Richtlinien von BAFA und Finanzverwaltung.
Stand September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien des BAFA und die Vorgaben der Finanzverwaltung (§ 35c EStG).

